Aktuelles zur Soforthile

Informationen der IHK Berlin
 
50 Milliarden Euro Soforthilfen für kleine Unternehmen auf den Weg gebracht
Die finanziellen Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen gelten für alle Wirtschaftsbereiche sowie Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 10 Beschäftigten. Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Milliarden Euro. Im Einzelnen ist vorgesehen:bis 9.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigtenbis 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten. 
Wichtig: Noch steht nicht fest, wo betroffene Unternehmen ihre Anträge einreichen können. Unklar ist derzeit auch noch, wie die verschiedenen Hilfen von Bund und Land kombiniert werden können. Dies soll im Laufe der Woche erarbeitet werden. Sobald die Infos und jeweiligen Antragsstellen bekannt sind, werden wir Sie an dieser Stelle informieren. Mehr Infos
 
Bundesregierung aktiviert Wirtschaftsstabilisierungsfonds 
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds ermöglicht massive Bundeshilfen zum Schutz von Unternehmen und Arbeitsplätzen. Die Instrumente des Wirtschaftsstabilisierungsfonds umfassen:einen Garantierahmen von 400 Mrd. Euro, um es den Unternehmen zu erleichtern, sich am Kapitalmarkt zu refinanzierenRekapitalisierungsmaßnahmen in Höhe von 100 Mrd. Euro zur Kapitalstärkung, um die Solvenz von Unternehmen sicherzustellenKredite von bis zu 100 Mrd. Euro, um die KfW-Sonderprogramme zu refinanzieren 
Zugang zu diesen Instrumenten erhalten Unternehmen, welche die folgenden Kriterien erfüllen:Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. EuroUmsatzerlöse von mehr als 50 Mio. Euromehr als 249 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt 
Um möglichst vielen Unternehmen Zugang zu den Instrumenten zu gewähren, wird der Kreis der Berechtigten erweitert und geht über die Definition der EU-Kommission von kleinen und mittleren Unternehmen hinaus. Zudem erhalten im Einzelfall auch kleinere Unternehmen Zugang, die für die Infrastruktur besonders relevant sind. Mehr Infos
 
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestattet Fristverletzung bei besonderer Ausgleichsregelung
Wenn eine vollständige Antragstellung wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht ordnungsgemäß bis zum 30.06.2020 erfolgen kann, wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) diese Umstände als „höhere Gewalt“ werten und Nachsicht gewähren. Die ordnungsgemäße Antragstellung ist unverzüglich nachzuholen und dem Bafa die Umstände mitzuteilen, warum die Auswirkungen der Corona-Pandemie eine fristgerechte Antragstellung nicht ermöglichten.
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